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E-Scooter: Kaufen oder mieten?

Es gibt sie in der Schweiz erst wenige Jahre – und doch gehören sie mittlerweile zum gewohnten Strassenbild: die E-Scooter. Wir erklären, wann sich der Kauf lohnt und wann Sie einen Scooter besser mieten. Plus: alles zu den wichtigsten Anbietern.

Bild: © Akaberka/shutterstock.com

Die E-Scooter findet man mittlerweile nicht nur in Grossstädten wie Zürich oder Basel, auch in kleineren Städten wie Zug sind die elektrisch betriebenen Trottinetts allgegenwärtig. Dazu hat nicht zuletzt Corona beigetragen. Die ZHAW-Studie (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) zu «Shared Mobility» hat ergeben, dass es im Jahr 2021 allein in der Stadt Zürich über 4000 E-Trottinetts gab. Die Frage nach der Nachhaltigkeit der gemieteten Tretroller stellt sich zwar immer wieder – und auch die wahllos auf Trottoirs abgestellten Exemplare geben immer wieder Anlass zu Diskussionen. Auch wird über das Wachstum der E-Trottinetts debattiert: Deren Zunahme (und jene der anderen Shared-Mobility-Angebote wie zum Beispiel E-Bikes) ist derartig gross (etwa in der Stadt Zürich mit über acht Fahrzeugen pro 1000 Einwohner), dass einige Städte gar Regulierungsmassnahmen getroffen haben: So hat Zürich die Maximalzahl an Fahrzeugen limitiert, der Kanton Basel-Stadt kleineren Anbietern teilweise günstigere Konditionen eingeräumt und Bern bestimmte Zonen zum E-Trotti-freien Gebiet erklärt. Unser Fokus gilt allerdings hier mehr den Kosten, weswegen wir die genannten Punkte für einen Moment in den Hintergrund stellen.

Prinzipiell lässt sich sagen: Als Fortbewegungsmittel sind die E-Scooter praktisch und nicht besonders teuer – es wird (ab 16 Jahren) weder eine spezielle Fahrerlaubnis benötigt, noch verlangt der Gesetzgeber Schutzausrüstung (obwohl zumindest ein Helm stets ratsam wäre). Es stellt sich bloss die Frage: Soll man die Roller bei Bedarf mieten – und riskieren, dass es grad keinen in der Nähe hat, wenn man einen benötigen würde? Oder soll man sich ein eigenes Gerät anschaffen, das man aber unter Umständen mit sich herumtragen muss, möchte man keinen Diebstahl riskieren? Wir beleuchten im Folgenden beide Nutzungsmodelle.

E-Scooter mieten

Prinzipiell funktioniert das Konzept bei gemieteten E-Scootern immer gleich – unabhängig vom Anbieter: Man lädt die App des gewünschten Anbieters herunter (kostenlos), registriert sich, hinterlegt eine Zahlungsmethode und kann loslegen. Dabei gelten zwar unterschiedliche Gesetze hinsichtlich des Strassenverkehrs (auch städtespezifisch), bezüglich Anbieter ist man geografisch nicht gebunden: Man entsperrt den Scooter mit der App, indem man den QR-Code scannt und sperrt den Scooter nach Gebrauch auf dieselbe Methode. Prinzipiell gibt es seitens Anbieter keine Vorschriften, wo man den Scooter genau abzustellen hat. Man nennt dieses System «Freefloating».

Neigt sich die Batterie eines E-Scooters dem Ende zu, erhält der Anbieter ein Signal. Daraufhin gehen seine Angestellten mit dem Auto auf «Abräumtour» – der Scooter wird zur Zentrale gebracht, aufgeladen und wieder im Strassenverkehr deponiert.

Wo kann man E-Scooter mieten?

E-Scooter sind aktuell in folgenden Städten und deren naher Agglomeration vorzufinden: Basel, Bern, Biel, St. Gallen, Winterthur, Zug und Zürich. Deren Standorte werden in der Kartenfunktion der jeweiligen Anbieter-App angezeigt. Äusserst praktisch ist auch die Site sharedmobility.ch; diese führt zu Swisstopo, der interaktiven Schweizer Karte des Bundes, Bild 1. Dort gibt es eine (bereits aktivierte) Maske, die sämtliche Scooter-Standorte (und alle anderen Shared-Mobility-Fahrzeuge) samt Anbietern und der Anzahl Geräte anzeigt.

Anbieter und Mietkosten

In der Schweiz gibt es mehrere Anbieter, deren E-Scooter man ausleihen kann. Auch hier kommt immer mal wieder ein neuer Player auf den Markt und ein anderer verschwindet wieder; so zum Beispiel einer der bekanntesten: Circ. Dieser ist von der Konkurrenzfirma Bird geschluckt worden. Die in der Schweiz bekanntesten und meistverbreiteten Scooterfirmen heissen Voi, Tier, Lime, Bird und Zisch. Im Folgenden stellen wir Ihnen diese kurz vor.

Voi

Der schwedische Anbieter Voi startete seinen Dienst in der Schweiz im Juni 2019 in Winterthur, Bild 2. Nach einer coronabedingten Pause baute Voi aus und ist aktuell in Basel, Bern, Winterthur und Zürich vertreten. Bei Voi kostet eine Einzelfahrt 1 Franken für die Entsperrung des Scooters, danach 39 Rappen pro Minute. Weiter bietet Voi auch verschiedene «Dauerpässe» an. Einen 24-Stunden-Pass, der neun Fahrten oder insgesamt 200 Minuten beinhaltet – dieser kostet Fr. 9.95 (pauschal). Dieser Pass gilt allerdings nur in Winterthur. Daneben gibt es auch schweizweit gültige Monatspässe, die mit Fr. 44.95 respektive Fr. 79.95 zu Buche schlagen. Diese enthalten 300 respektive 750 Minuten Voi-Nutzung. Voi unterstützt als Zahlungsmethode Apple Pay, Google Pay, PayPal sowie Kredit- und Debitkarten. Auch kann man Gutscheine erwerben und so Prepaid «Minuten bunkern».

Tier

Tier ist der wohl meistverbreitete Anbieter in der Schweiz und hat seinen Ursprung in Berlin, Bild 3. Das Unternehmen ist in Basel, Bern (inklusive Muri bei Bern), Cham, Opfikon, Rotkreuz, St. Gallen, Winterthur, Zug und Zürich verfügbar. Auch hier kostet die Aktivierungsgebühr 1 Franken. Die Nutzungsminute kostet 40 Rappen. Bei Tier gibt es auch verschiedene Abo-Angebote: Go Unlocked 150, das einen Monat gültig ist, 150 Freiminuten (plus kostenloses Freischalten) anbietet und Fr. 34.95 kostet. Go Unlocked 300 – logischerweise 300 Minuten und kostenloses Freischalten für Fr. 49.95 – und Go Spring, das Fr. 7.95 kostet (im ersten Monat zur Probe nur 1 Franken) und unbeschränkte Freischaltungen beinhaltet.

Achtung: Bei Go Spring und Go Unlocked 300 handelt es sich um Abonnements, die sich jeden Monat erneuern. Go Unlocked 150 ist nur einen Monat lang gültig – allerdings verfällt danach auch das Guthaben. Tier akzeptiert Kredit- und Debitkarten als Zahlungsmethoden. Zudem gibt es auch hier Gutscheine und gelegentlich Promoangebote, wenn man beispielsweise einen Freund für Tier anwirbt.

Lime

Im Gegensatz zu anderen Anbietern brauchts bei Lime keine eigene App – die Scooter der kalifornischen Firma Lime sind beim Dienstleister Uber in der App integriert, der für seine Taxidienste bekannt wurde, Bild 4. Scooter dieses Unternehmens sind in Basel sowie Zürich verfügbar und orientieren sich preislich ebenfalls an der Konkurrenz: 1 Franken fürs Freischalten, 40 Rappen pro Nutzungsminute (der gleiche Preis gilt übrigens für die E-Bikes von Lime, die über die gleiche App und im gleichen Menü gebucht werden können). Anders als bei der Konkurrenz gibt es hier aber keine Abos oder Flatrates, lediglich Einzelfahrten.

Bird/Zisch/JM Fleets

Ebenfalls ein kalifornischer Anbieter ist Bird, Bild 5. Bei Bird ist speziell, dass der Anbieter in der Schweiz unter verschiedenen Markennamen auftritt. In der Region Zürich ist er auch unter dem Namen Zisch unterwegs (in der Stadt Zürich und in Uster). Im Raum Biel (Stadt Biel und im solothurnischen Grenchen) finden sich auf sharedmobility.ch Zisch-Scooter sowie solche, die zur Marke JM Fleets gehören. Auf deren Website wird aber ebenfalls mit «powered by Bird» geworben. Preislich liegt Bird leicht über der Konkurrenz: 45 Rappen kostet die Minute, der Freischaltpreis liegt aber auch hier bei 1 Franken. Als Zahlungsmittel gibt es auch hier Promocodes, standardmässig kann man zwischen Kreditkarte oder PayPal wählen.

Mietprozess

Alle «Freefloating»-Anbieter funktionieren über eine App – meist über eine eigene, im Fall von Lime die Uber-App. Man registriert sich und hinterlegt ein Zahlungsmittel (wie oben beschrieben). Möchte man einen Scooter mieten, muss man der App erlauben, den gegenwärtigen Nutzerstandort zu lokalisieren, Bild 6. Auf der Karte ist genau eingezeichnet, wo sich die Standorte der Scooter befinden. In der Regel wird auch informiert, wie viel Energie dem Akku des jeweiligen Geräts verbleibt (und für wie viele Kilometer). Befinden Sie sich beim Scooter (man kann diesen oftmals auch ferngesteuert hupen lassen, wenn er unauffindbar ist), scannt man mit dem in der App integrierten Scanner den am Scooter befindlichen QR-Code. Nun kann es losgehen.

Gesetzliche Voraussetzungen

Prinzipiell sind die Betreiber für die Verkehrstauglichkeit des E-Scooters verantwortlich. Bei offensichtlichen Mängeln kanns jedoch zur Busse für den Nutzer kommen – etwa, wenn es offensichtlich kein funktionierendes Licht am E-Scooter hat und man dennoch bei Dunkelheit fährt.

In Sachen Nutzungserlaubnis gibt es gewisse Anbieter, die ihre Dienste erst ab 18 zur Verfügung stellen. Dies in der Praxis zu kontrollieren, ist schwierig. Gemäss dem Bundesamt für Strassen (Astra) ist das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters 14 Jahre, wobei zwischen 14 und 16 Jahren ein Führerausweis der Kategorie G oder M (Mofa) erforderlich ist. Nach Vollendung des 16. Lebensjahrs ist die Nutzung hingegen an keine Fahrerlaubnis mehr gebunden.

Ein E-Scooter gilt gemäss der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge als Leicht-Motorfahrrad. Dies ist der Fall, wenn eine Motorenleistung von höchstens 0,5 Kilowatt und eine «bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit» von 20 Kilometern pro Stunde möglich ist – rechnet man noch den manuellen Antrieb dazu, sprich die Tretunterstützung, darf die Maximalgeschwindigkeit höchstens 25 Kilometer pro Stunde betragen.

Punkto Verkehrsregeln sind E-Scooter den Velos gleichgestellt (Verkehrsregeln Verordnung Art. 42 Abs. 4). Sie dürfen also auf öffentlichen Verkehrsflächen bewegt werden. Sofern vorhanden, müssen allerdings Velowege genutzt werden. Auf Trottoirs darf also auch nur gefahren werden, wenn diese explizit für Fahrräder zugelassen sind. Allerdings haben einzelne Städte Sonderregelungen für E-Scooter, wie beispielsweise Zonen, wo diese unerwünscht sind. In der Regel werden solche Zonen in der Kartenfunktion der Anbieter-App gekennzeichnet. Dennoch ist ein Gegencheck für die jeweilige Stadt empfohlen.

E-Scooter kaufen

Wer bezüglich Verfügbarkeit auf Nummer sicher gehen will – und auch entsprechend oft damit fährt –, kann sich überlegen, ob eine Anschaffung eines eigenen E-Scooters sinnvoll ist. E-Scooter lassen sich zusammenklappen und tragen, sodass sie auch auf Teilstrecken in Bus und Bahn mitgenommen oder im Auto verstaut werden können. Prinzipiell dürfen diese E-Scooter auch an Fahrradständern abgestellt werden, da sie im Strassenverkehr den Velos gleichgestellt sind.

Beim Kauf sind einige wichtige Kriterien zu beachten – neben Selbstverständlichem wie dem Gewicht (falls das Gefährt auch mal getragen werden muss) sind das die Kosten und – nicht vergessen – die Akkukapazität.

Die Preise für E-Scooter, die für den Schweizer Strassenverkehr zugelassen sind, beginnen bei ca. 300 Franken (exklusive Lichter und Signalvorrichtung) und sind gegen oben offen. Zudem gibt es, wie bereits beschrieben, einige technische und infrastrukturelle Voraussetzungen für die Nutzung im Strassenverkehr. Leider werden in Schweizer Geschäften auch Modelle angeboten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Ein häufig auftretendes Problem ist das Überschreiten der maximal zugelassenen Motorenleistungen von 0,5 Kilowatt respektive 500 Watt und die Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h (ohne manueller Trittantrieb, dann sind es 25 km/h). Die entsprechenden Angaben werden von den Händlern zwar gemacht, oft auch noch mit einem Verweis auf die Verkehrs(un)tauglichkeit, aber nicht immer sind diese prominent platziert. Lesen Sie also den Produktbeschrieb ganz genau.

E-Scooter ausrüsten

Die gesetzlich geforderte Ausrüstung ist denkbar simpel: Vorne und hinten am E-Scooter muss eine Lichtvorrichtung angebracht sein (analog zum Velo). Zudem muss eine Vorder- und Hinterbremse (davon mindestens eine Reibungsbremse) vorhanden sein. Ein akustischer Signalgeber ist Pflicht, zum Beispiel eine Fahrradglocke.