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Frage: Frühgeburt

Ich hatte im April in der 7. Schwangerschaftswoche eine Frühgeburt. Im Juni wurde ich wieder schwanger und hatte erneut in der 7. Woche eine Fehlgeburt. Ich weiss, dass Frühgeburten relativ häufig sind, dennoch frage ich mich, was ich tun könnte, um eine dritte Fehlgeburt möglichst zu verhindern. Was können Sie mir raten?

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Im Folgenden noch einige weitere Angaben: Ich bin 33-jährig, habe ein Folsäurepräparat (Andreafol) eingenommen, ein Vitamin- und Eisenergänzungsmittel (Floradix), habe pro Tag ca. 3 Kaffees getrunken, habe Blutgruppe null Rhesus negativ (müsste ich sehr früh eine Spritze mit Antikörpern erhalten?), arbeite in einem Büro, hatte bei beiden Fehlgeburten keine Curettage, habe ab der 4. Woche keinen Alkohol mehr getrunken.

Antwort: Ich verstehe Ihre Verunsicherung und Bedenken gut, nachdem Sie nun zweimal hintereinander eine Fehlgeburt erlitten haben, und wir alle würden uns wahrscheinlich Gedanken machen, ob es an uns liegt bzw. welche beeinflussbaren Faktoren angegangen werden könnten.

Wie Sie schreiben, sind Fehlgeburten (Spontanaborte) recht häufig, und auch wiederholte Fehlgeburten kommen häufig vor. Etwa jede fünfte erkannte Schwangerschaft endet mit einem Abort. Und viele Schwangerschaften, wahrscheinlich über 50%, gehen zu Ende, bevor die Frau weiss, dass sie schwanger ist. Die wichtigste Ursache ist ein genetischer Defekt des Embryos. Im Grunde ist das ein sinnvoller Kontrollmechanismus der Natur: so wird die Zahl der Kinder, welche mit einer genetischen Störung zu Welt kommen, klein gehalten. Neben diesen kindlichen Ursachen gibt es auch Ursachen mütterlicherseits, zum Beispiel Infektionen oder hormonelle Störungen.

Viel machen kann man leider meistens nicht zur Vorbeugung von Aborten. In der jetzigen Situation rate ich Ihnen, die Folsäure weiter zu nehmen, aber auf Alkoholkonsum ganz zu verzichten. Denn zum Zeitpunkt des Schwangerschaftsnachweises ist die Entwicklung des Embryos bereits in vollem Gange und kann somit auch gestört werden. Ob und wie viel Kaffee einen Einfluss hat auf das Abortrisiko, ist umstritten. Eine Antikörper-Spritze zur Vorbeugung einer so genannten Rhesus-Inkompatibilität (Unverträglichkeit) ist nur bei Rhesus-positivem Partner oder bei einem Partner mit unbekanntem Rhesusfaktor nötig. Diese erfolgt in der 28.-30. Schwangerschaftswoche, aber auch immer bei einem Abort, innerhalb von 72 Stunden. Wenn dies verpasst wurde, wird die Spritze noch bis zu zwei Wochen später verabreicht. Ich nehme aber an, dass Sie diese Spritzen erhalten haben. Auch bei Komplikationen in der Schwangerschaft, wie u.a. bei Blutungen oder vorzeitiger Wehentätigkeit, sowie bei Eingriffen (auch zur Fruchtwasseruntersuchung) muss die Spritze verabreicht werden, einfach immer, wenn kindliches Blut in Kontakt mit mütterlichem Blut kommen könnte. Die Mutter muss aber immer noch einen negativen Rhesus-Antikörper-Test aufweisen, sonst nützt die Gabe nichts. Eine Rhesus-Inkompatibilität liegt vor, wenn die Mutter Rhesus-negativ ist und Antikörper bildet gegen den Rhesusfaktor (nach früherem Kontakt mit Rhesus-positivem Blut) und das Kind Rhesus-positiv. Die Antikörper der Mutter zerstören dann das Blut des Kindes bzw. führen zu einem vorzeitigen Abbau der Blutkörperchen des Kindes.

Bei drei oder mehr Fehlgeburten in Folge spricht man von habituellen (gewohnheitsmässigen) Fehlgeburten. In diesem Fall ist zunächst eine Abklärung angebracht, je nach Situation wird aber auch schon früher nach speziellen Ursachen gesucht, vor allem bei bereits etwas fortgeschrittenem Alter (bei Frauen über 35 Jahren in der Regel schon nach 2 Spontanaborten nacheinander).

Zur Abklärung gehören normalerweise eine genaue Befragung nach dem Lebensstil (unter anderem Alkohol, Nikotin, Narkosegase, Röntgenstrahlen, Schwermetalle, Lösungsmittel,…), eine genetische Untersuchung von Abortmaterial, gegebenenfalls eine Chromosomenabklärung beider Partner, Bestimmung der Schilddrüsenwerte und des Blutzuckers, Suche nach Genitalinfekten sowie nach bestimmten Ganzkörperinfekten, die Bestimmung von Blutgruppe, Rhesusantikörpern und so genannten irregulären Antikörpern sowie weiteren Antikörpern und in bestimmten Situationen eine Gerinnungsabklärung. Schliesslich wird auch eine Lutealphasenabklärung (hormonelle Untersuchung der Gelbkörperphase, d.h. der zweiten Zyklushälfte, nach dem Eisprung) vorgenommen und die Gebärmutter nach Veränderungen untersucht.

Je nach Resultat wird eine entsprechende Therapie eingeleitet. Auch wenn keine Ursache gefunden werden kann, werden bei einer erneuten Schwangerschaft manchmal medikamentöse Therapien zur Schwangerschaftserhaltung versucht: Aspirin ab der Frühschwangerschaft zu nehmen, ist z.B. eine Möglichkeit (vor allem bei immunologischer Ursache), die Wirksamkeit einer solchen Massnahme ist aber nur schlecht belegt. In manchen Fällen wird auch ein Gestagen(Hormon)präparat zur Stabilisierung der Frühschwangerschaft gegeben, allerdings ist diese Massnahme umstritten.

Ich empfehle Ihnen, die Situation spätestens nach dem nächsten Abort mit Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen zu besprechen, der auch einige Abklärungen vornehmen kann oder Sie gegebenenfalls zur Weiterabklärung an eine Fachklinik überweisen kann.