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11 Fragen zur Krankenkasse

Rund um das Thema Krankenkasse gibt es für Familien viele Fragen und manchmal ist es nicht ganz einfach, neutrale Antworten zu bekommen. Richard Eisler, Geschäftsleiter des Internetvergleichsdienstes Comparis, hat uns Auskunft gegeben.

Bild: © Jacob Lund/shutterstock.com

Was ist der Unterschied zwischen einer Grund- und einer Zusatzversicherung? Wann braucht eine Familie eine Zusatzversicherung?

Richard Eisler: Die Grundversicherung (GV) ist für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch. Die Krankenkassen müssen von Gesetzes wegen für die gleichen Leistungen aufkommen und jeden Versicherten aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Die Aufnahme in die Zusatzversicherung (ZV) ist freiwillig. Die Kassen sind nicht verpflichtet, einen Versicherten aufzunehmen und können zum Beispiel Vorbehalte anbringen, Gesundheitsprüfungen verlangen oder Wartefristen verhängen. Eine ZV ist dort nötig, wo die GV ungenügend schützt.

Worin unterscheiden sich HMO-, Telmed- und Hausarzt-Modell? Eignet sich eines davon besonders für Familien?

Beim HMO-Modell verpflichtet sich der Versicherte, im Krankheitsfall immer zuerst einen Arzt seines HMO-Centers aufzusuchen, einzige Ausnahme bilden Notfälle. Dieser Arzt koordiniert die Behandlung seiner Patienten. Die Prämienreduktion bei diesem Modell kann bis zu 25% betragen. Die Versicherten beim Telmed-Modell sind angewiesen, sich vor dem ersten Arztbesuch an eine telefonische Beratungsstelle zu wenden. Ausnahmen bilden Notfälle, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, Kontrollen beim Augenarzt und andere Leistungen, je nach Krankenkasse. Ärzte und medizinische Fachpersonen beraten und besprechen weitere Behandlungsschritte wie Selbstbehandlung, Arzt- oder Spitaleinweisung. Da die Auskunft Tag und Nacht erreichbar ist, ist das Telmed-Modell für Familien gut geeignet, denn bei Ungewissheit, zum Beispiel bei der Behandlung von Fieber bei einem Kind, können sie sich jederzeit beraten lassen. Bei diesem Modell lassen sich die Prämien um bis zu 15% reduzieren. Beim Hausarzt-Modell verpflichtet sich der Versicherte, im Krankheitsfall immer zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen, ausgenommen in Notfällen. Viele Familien haben bereits einen Hausarzt und können, wenn dieser dem Modell angeschlossen ist, damit zwischen fünf und 20 Prozent an Prämienbeiträgen einsparen.

Welche Aspekte sind beim Abschluss einer Zahnversicherung zu beachten? Wie früh sollte man sie abschliessen?

Für Kinder lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung, welche einen Beitrag, der zwischen 50 und 80 Prozent variieren kann, an Zahnstellungskorrekturen leistet. Generell gilt zum Abschluss: je früher, desto besser. Vorgeburtliche Anmeldungen werden von allen Kassen angenommen.

Wie steht es mit der Alternativmedizin? Was soll man sich versichern?

Die GV deckt momentan nur die Kosten für Akupunktur-Behandlungen durch
einen Arzt. Für andere Behandlungsmethoden lohnt sich eventuell eine ZV. Es gilt allerdings zu bedenken, dass das Schweizer Volk in diesem Jahr pro Komplementärmedizin, zum Beispiel Homöopathie, abgestimmt hat. Welche Behandlungsmethoden aus der Komplementärmedizin künftig durch die GV gedeckt sein werden, wird sich noch herausstellen.

Brauchen Kinder eine Unfallversicherung oder sind sie bei Unfall durch die Krankenkasse ausreichend geschützt?

Der Unfallschutz der Krankenkassen ist obligatorisch und reicht für Kinder und
Jugendliche aus.

Was ist bei Krankheitsfällen bei Auslandreisen zu beachten?

Die Krankenkasse zahlt bei einem notfallmässigen Krankheitsfall auch im Ausland. Sie zahlt jedoch maximal den doppelten Betrag der Kosten, die die Behandlung im jeweiligen Wohnkanton verursacht hätte. In Hochpreisländern wie den USA und Japan ist diese Deckung ungenügend. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer ZV vor Reisen in solche Länder. In Europa ist man ausreichend geschützt, man sollte einfach die Europäische Versichertenkarte auf Reisen mitnehmen.

Wie sieht der Selbstbehalt bei Erwachsenen und Kindern aus? Gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kassen?

Der Selbstbehalt ist gesetzlich geregelt. Er beträgt zehn Prozent des Betrages, der die Franchise übersteigt und ist bei Erwachsenen auf jährlich 700 Franken und bei Kindern auf 350 Franken limitiert. Sind drei oder mehr Kinder bei der gleichen Kasse versichert, beträgt der maximale Selbstbehalt für alle Kinder jährlich 700 Franken. Bei den ZV gibt es je nach Krankenkasse unterschiedliche Franchisen und Selbstbehalte.

Wo kann man aktiv sparen und wo gibt es versteckte Kostentreiber?

Bei der GV lässt sich durch einen Wechsel der Krankenkasse, die Wahl der optimalen Franchise und/oder eines alternativen Versicherungsmodells sparen. Zudem räumen gewisse Kassen Familienrabatte ein. Bei den ZV gibt es diverse versteckte Kostentreiber, wie Pakete mit unnötigen Leistungen. Am besten überlegt sich der Versicherte erst genau, was er braucht und sucht danach die optimale ZV.

Gibt es spezielle Kriterien, die man, insbesondere als Familie, bei einem Krankenkassenwechsel beachten sollte?

Prinzipiell ist zu sagen, dass ein Wechsel jedes Jahr vollzogen werden kann. Es gibt allerdings Fälle, bei denen ein Wechsel problematisch sein kann. Hat ein Versicherter GV und ZV bei derselben Kasse und erhält dadurch einen Rabatt, kann dieser durch einen Wechsel gestrichen werden. Gewisse Kassen gewähren einen Familienrabatt, der beim Wechsel eines einzelnen Familienmitglieds entfallen kann. Bevor man eine ZV kündigt, um eine günstigere oder bessere Alternative abzuschliessen, sollte einem die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse vorliegen. Auch bei der ZV werden teilweise Familienrabatte gewährt.

Was gilt es in Sachen Kündigungsfrist zu beachten, wenn man seine Krankenkasse wechseln möchte?

Bei der GV gilt, dass die Kündigung bis am 30. November bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen muss. Es empfiehlt sich, die Prämienmitteilung abzuwarten, die in der Regel im Oktober kommt. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Bei der ZV sind die Kündigungsmöglichkeiten eingeschränkter. Es ist deshalb wichtig, sich genau darüber zu informieren, wie es im jeweiligen Fall um das Kündigungsrecht steht.

Und zum Schluss: Welcher Schutz macht bei einer Familie wirklich Sinn?

Das ist eine delikate und von Fall zu Fall zu beantwortende Frage. Mögliche Überlegungen könnten sein: Reisen wir viel? Legen wir Wert auf alternative Medizin? Wollen wir freie Arztwahl in der ganzen Schweiz?. Empfehlenswert ist es, die Kinder auf Zahnstellungskorrekturen zu versichern, denn jedes zweite Kind braucht eine solche Korrektur.

Infos:
comparis.ch – Internetplattform, auf der Tarife und Leistungen von Krankenkassen verglichen werden können.

santesuisse.ch – Viele Informationen rund um die Grundversicherung.