Komplementärmedizin
Die sogenannte Alternativmedizin wird in der Schweiz immer beliebter. Ob Homöopathie, Akupunktur, Ayurveda oder Qigong: Gemäss einer Umfrage der Stiftung für Komplementärmedizin hat sich bereits jeder dritte Schweizer von einem Arzt mit komplementärmedizinischen Methoden behandeln lassen.
10,2 Prozent der Bevölkerung, so eine Befragung des Bundesamtes für Statistik, nahm bereits 2002 solche alternative Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch. Davon sollen 90 Prozent mit dem Behandlungsergebnis zufrieden gewesen sein. Seit dem hat die Bekanntheit der Methoden zugenommen. Immer mehr wissen, dass sie hierbei ganzheitlich behandelt werden und deshalb zugehört und Zeit genommen wird. Komplementärmediziner betonen, eine Krankheit als Ausdruck eines integralen Organismus zu betrachten. Zurzeit werden in der Schweiz mehr als 120 komplementärmedizinische Methoden angewendet. "Den Anspruch, dem Patienten in seiner Ganzheit und nicht nur seiner Krankheit zu begegnen, haben mittlerweile 15000 bis 20000 Therapeuten sowie etwa 3000 Hausärztinnen und Hausärzte und damit rund ein Viertel aller Grundversorger", sagt SVKH-Geschäftsführer Walter Stüdeli.
Aufnahme in Grundversicherung
Dennoch gilt die Alternativmedizin als umstritten. Praktisch nichts sei bewiesen, die meisten Ansätze beruhten auf dem so genannten Placebo-Effekt - so das Argument der Komplementärmedizin-Gegner. Ergo könnten sie auch nicht wirken. Dabei wurde die Wirksamkeit einiger Therapieformen bei bestimmten Erkrankungen bereits nachgewiesen: Ginkgo biloba verzögert den Verlauf der Alzheimerschen Erkrankung, die orale Medikation von Johanniskraut lindert die Symptome von milden und mittelschweren Depressionen und wird Knoblauch regelmässig eingenommen, reduziert dies die Cholesterinwerte im Blut.
2009 stimmten die Schweizer zu 67 Prozent für eine Aufnahme fünf alternativmedizinischer Methoden in die Grundversicherung: Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Therapie und Neuraltherapie. Ab 2012 soll die Krankenpflegeversicherung zahlen. Im Gegenzug fordern die Krankenkassen den Nachweis der "Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit" der einzelnen Methoden.




