FussgängerInnen besser vor E-Bikes schützen

Fussgänger wehren sich gegen neue Gefahren auf den gemischten Geh- und Radwegen. Im Rahmen von Änderungen von verschiedenen Verordnungen des Strassenverkehrsrechts, will der Bund die Bestimmungen für Motorfahrräder (Mofas), insbesondere für E-Bikes neu regeln.
(Bild: Zoran Vukmanov Simokov)
Der Fachverband «Fussverkehr Schweiz» befürchtet, dass durch diese Änderungen noch mehr Motorfahrzeuge auf Gehflächen verkehren.

Für alle Mofas die gleichen Verkehrsregeln


Der Vorschlag des Bundes sieht vor, dass das Mofa-Fahrverbot für Elektro-Mofas mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h nicht gilt. Die übrigen Mofas dürfen zwar durchfahren, aber nur mit ausgeschaltetem Motor. «Fussverkehr Schweiz» sieht hier folgende Probleme: Da nicht für alle Mofas die gleichen Regeln gelten, wird vielen MotorfahradfahrerInnen nicht immer klar sein, welche Regel für ihr Fahrzeug gilt. Dadurch werden wohl vermehrt mehr Mofas auch illegal durch Strecken mit Mofaverbot fahren. Zudem sind die verschiedenen Mofa-Kategorien kaum zu unterscheiden, was die Kontrolle verunmöglicht. Die Regel, dass Mofas mit ausgeschaltetem Motor durch ein Mofa-Fahrverbot fahren dürfen, stammt aus der Zeit als Mofas hauptsächlich mit einem Verbrennungsmotor betrieben wurden. Heute gibt es vermehrt Mofas mit Elektromotor. Ob der Motor ausgeschaltet ist, lässt sich bei Elektromotoren kaum kontrollieren. «Fussverkehr Schweiz» fordert deshalb, dass das Mofa-Fahrverbot genauso absolut gilt, wie ein Fahrverbot für Motorräder, Velos oder Autos. Ein Mofa darf auf Gehflächen wie ein Velo natürlich auch gestossen werden. 

Kein Tempo 45 auf gemeinsamen Fuss- und Radwegen

Der Vorschlag des Bundes sieht vor, dass Elektro-Motorräder mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h als Mofa zugelassen werden. Zudem sollen sich die Mofas nicht an die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten müssen. Normalerweise werden Fahrzeuge, die 45 km/h fahren, als Roller (Motorrad-Kategorie A1) zugelassen und dürfen nicht auf Velowegen, sowie gemeinsamen Fuss- und Radwegen fahren. Mit der Zulassung als Mofas müssen diese Fahrzeuge Radwege, sowie Fuss und Radwege benutzen. Diese Wege wurden nicht für diese Geschwindigkeiten geplant, was Unfälle wahrscheinlicher werden lässt und die Folgen schwerer. Aus diesem Grund fordert «Fussverkehr Schweiz», dass die Tretunterstützung auf 30 km/h beschränkt wird und dass eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h für Motorfahrzeuge auf gemeinsamen Fuss- und Radwegen eingeführt wird.

Quelle/Text: Fussverkehr Schweiz


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