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Anmerkungen zur Datenerhebung: Obligatorische und kantonale Daten
In der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) sind die fünf Merkmale festgehalten, die bei allen in der Schweiz durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen zwingend festgehalten werden müssen. Dies sind Alter und Wohnkanton (zivilrechtlicher Wohnsitz) der Frau, Dauer der Schwangerschaft vor Abbruch, Datum des Abbruchs und verwendete Methode. Die Kantone erheben zum Teil zusätzliche Informationen z.B. zur Nationalität, zum Bildungsabschluss oder zum Motiv des Abbruchs. Angaben zur Nationalität der betroffenen Frauen liegen für 41 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche vor.
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