Grosser Sieg für die Kinderrechte
Der UN-Menschenrechtsrat in Genf hat Mitte Juni einstimmig dem Entwurf für einen neuen völkerrechtlichen Vertrag für Kinder zugestimmt. Bisher konnten Kinder auf internationaler Ebene keine Rechtsmittel geltend machen. Diese Möglichkeit wird ihnen künftig eröffnet, wenn ihre Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention verletzt werden.
"Das ist ein grosser Tag für Kinder und ihre Rechte", so Mieke Eberhardt, Geschäftsführerin der Stiftung Kindernothilfe Schweiz. "Wir setzen uns seit mehr als zehn Jahren dafür ein, dass auch Kindern Rechtsmittel auf internationaler Ebene zur Verfügung stehen." Wenn nationale Rechtsmittel versagen, nicht zur Verfügung stehen oder wenn Verfahren unverhältnismässig in die Länge gezogen werden, bleibt den Betroffenen bislang keine Möglichkeit, zu ihrem Recht zu kommen. Bei schwerwiegenden und systematischen Kinderrechtsverletzungen kann außerdem ein UN-Gremium direkt Untersuchungen in dem Land anstellen. So ist es in dem neuen Vertrag vorgesehen.Die Kindernothilfe begrüsst das neue Protokoll als Ergänzung zur Kinderrechtskonvention sehr, obschon die Bestimmungen noch stärker auf Kinder hätte zugeschnitten werden können. So ist es zum Beispiel nicht möglich, als Beweismittel auch anderes als schriftliches Material vorzulegen. "Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass auch Zeichnungen oder audiovisuelles Material der Beschwerde beigefügt werden können", so Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe, die die Entstehung des Vertrags eng begleitet hat. "Auch fehlt die Kollektivbeschwerde im neuen Vertrag."
Das Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes wird der UN-Generalversammlung im Dezember 2011 zur Annahme vorgelegt. Erst dann kann die Unterzeichnung und Ratifizierung beginnen. Mit der 10. Ratifikation tritt der Vertrag dann in Kraft.
Quelle/Text: Mieke Eberhardt, Stiftung Kindernothilfe
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