Gemeinsames Sorgerecht? Das Kind im Mittelpunkt

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach wie vor in der Diskussion. Die Idee ist, die gemeinsame elterliche Sorge im Interesse des Kindeswohls zur Regel zu machen. Der Bundesrat schickte schon Anfang 2009 eine entsprechende Revision des Zivilgestzbuches zur Vernehmlassung.
(Bild: Barry Barnes)
Bis dahin und bis heute, teilt das Gericht im Falle einer Scheidung einem Elternteil das jeweilige Sorgerecht zu. Die Realität spiegelt dieses Bild wider. So hatten 2009 nur 4,5% der alleinstehenden Väter das Sorgerecht und nur knapp 40% der geschiedenen Eltern das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Traditionell erhält zumeist die Mutter den Zuschlag, ganz zum Ärgernis der Väter.  

Unterhaltsrechtliche Fragen
Ende 2009 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft zur entsprechenden Revision des Zivilgesetzbuches auszuarbeiten. Unterhaltsrechtliche Fragen werden dementsprechend auch neu geregelt. Die vom EJPD ausgearbeitete Botschaft, nach der zukünftig die Sorge unabhängig vom Zivilstand geregelt werden soll, wird noch überarbeitet. Um eine breite Akzeptanz zu erreichen und das Elternteil finanziell zu entlasten, in wessen Haushalt das Kind lebt, werden auch unterhaltsrechtliche Fragen abgeklärt.

Verantwortung im Mittelpunkt
Die Bundesträtin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, hat Ende Februar, auf einer Tagung von pro familia im Solothurner Landhaus Stellung zur aktuellen Diskussion um das Sorgerecht bezogen. Es gehe hier nicht nur um Recht, sondern vor allem um elterliche Verantwortung, so Sommaruga in ihrem Referat. Gerade wenn sich Eltern nicht mehr verstünden, nicht mehr miteinander kommunizieren, erbringe die gesetzliche Grundlage zur elterlichen Sorge keine Wunder. "Väter und Mütter haben gegenüber ihren Kindern nämlich vor allem eines: Eine gemeinsame Verantwortung", so die Bundesrätin. Das Wohl des Kindes stehe ganz klar im Vordergrund. Und die angeregte Diskussion die das Thema hervorgerufen habe, sei wichtig und notwendig, um seine Pflicht für das Wohl des Kindes schon im Vorfeld abzudecken.  

Das neue Gesetz soll eben nicht nur den Eltern den nötigen gesetzlichen Rahmen liefern, den Unterhalt absichern, sondern das Kind in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen.

Quelle/Text: Thomas Geissler


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