Steuererklärungen ausfüllen

Bald ist die Steuererklärung fällig. Dr. Hans Frey von der BDO AG gibt Tipps, woran Sie als Eigenheimbesitzer denken sollten und wo Sie Geld sparen können.


Was ist neu im Jahr 2011? Woran muss man beim Ausfüllen der Steuererklärung denken? Welche Ausnahmen und Spezialfälle gilt es zu berücksichtigen? Und welche Themen halten Eigenheimbesitzer künftig in Atem? Auf dieser und den folgenden Seiten gibt die BDO Auskunft.



homegate.ch: Herr Dr. Frey, was hat sich bei den Steuern für Eigenheimbesitzer seit dem letzten Jahr geändert?
Neu ist, dass seit 1. Januar 2011 im Zusammenhang mit den abzugsfähigen Unterhaltskosten - mit Ausnahme des Kantons Luzern - sämtliche Kantone die Wechselpauschale kennen. Das heisst mit anderen Worten, dass Eigenheimbesitzer jedes Jahr wählen können, ob sie in der Steuererklärung den Pauschalabzug oder die effektiven Kosten des Unterhalts geltend machen wollen.

Auf Bundesebene wurde die Dumont-Praxis per 1. Januar 2010 abgeschafft. Den Kantonen wurde eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt. In welchen Kantonen gilt die Dumont-Praxis noch?
Soviel ich weiss, ist die Dumont-Praxis seit 1. Januar 2011 in allen Kantonen abgeschafft. Mit anderen Worten: Wer ab 2011 ein altes, im Unterhalt vernachlässigtes Haus kauft und renoviert, kann Wert erhaltende Sanierungsarbeiten steuerlich direkt nach dem Kauf in Abzug bringen. Das gilt auch für Renovationen, die dem Energiesparen dienen (z. B. Sanierungsarbeiten der Gebäudehülle zur Verminderung von Energieverlusten). Ausgenommen sind hier Massnahmen, die vom Gemeinwesen subventioniert werden.

Welche Änderungen im Steuerrecht sind in nächster Zukunft zu erwarten?
Das politisch spannendste Thema ist wohl die Abschaffung des Eigenmietwerts für Wohneigentum, auch für Ferienhausbesitzer. Zusätzlich könnte es zu Änderungen bei der Grundstückgewinnsteuer im Rahmen von Ersatzbeschaffungen kommen. Nicht zuletzt ist erneut ein steuerlich begünstigtes Bausparen im Gespräch.

Grund genug, um einen Steuerberater zu konsultieren?
Die Beratung durch einen Profi empfiehlt sich vor allem beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft sowie bei grösseren Umbau- resp. Sanierungsprojekten. Sie macht aber auch bei Änderung der familiären Situation wie Heirat, Scheidung, Erbschaft, Pensionierung usw. Sinn.

Quelle/Text: Gabi Hophan, homegate.ch


 

 

Dr. Hans Frey, Senior-Steuerberater bei der BDO AG. Die BDO ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaften mit 31 Niederlassungen in der Schweiz.