Gesetz im Netz: Was erlaubt ist und was nicht

Das Internet ist das neue Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Alles scheint möglich, und vieles ist es. Aber was ist überhaupt legal?

Vielen Familien ist nicht bewusst, wann sich die Kinder im Internet auf Glatteis begeben. Was können sie schon per Mausklick anrichten? Mehr als Sie denken! Denn wie in der realen Welt gelten auch in der virtuellen Welt Regeln und Gesetze. Spätestens wenn es um Gewalt und Pornografie geht, ziehen die nationalen Rechtsprechungen Grenzen.


Gegen Schweizer Recht verstösst:
  • Wer Gewalt mittels Sprache, Bildern oder Videos verharmlost oder verherrlicht 
  • Wer pornografische Inhalte mit Minderjährigen, mit Tieren oder mit Ausscheidungen veröffentlicht

Auch weniger augenfällige Gefahren haben strafrechtliche Konsequenzen:

Download:
In illegalen Tauschbörsen wie KaZaa,  Morpheus oder Limewire lockt der kostenlose Download von Musik, Bildern, Videos. Das Schweizer Gesetz legt fest: Wer Inhalte herunterlädt oder zum Download anbietet, schuldet dem Urheber eine Vergütung. Sonst macht er sich der Piraterie schuldig.

Cyber-Mobbing: Wer eine andere Person und ihren Ruf verunglimpft, erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede oder der Verleumdung. Wenn zum Beispiel  eine Schulklasse ihren Mathe-Lehrer auf Facebook «niedermacht», ist das also nicht nur verwerflich, sondern auch strafrechtlich relevant.

Was können Sie als Mutter, Vater oder Lehrperson tun? Machen Sie Ihr Kind auf drohende Konsequenzen aufmerksam, zeigen Sie ihm die Auswirkungen für Betroffene auf. Und machen Sie ihm klar, wie rasant es im Internet die Kontrolle über das verliert, was es veröffentlicht. Wichtig zu wissen: Schon mit 10 Jahren ist ein Kind straffähig und kann zur Verantwortung gezogen werden.

Haben Sie eine Frage zum Thema digitale Medien?
Schreiben Sie Michael In Albon, vom Jugendmedienschutz der Swisscom an, oder informeiren Sie sich auf der Internetseite Jugendmedienschutz.



Kidy swissfamily: Oktober/2010

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