Kinderrechte: Von der Sklaverei zur Konvention
Die Schweiz hat vor über 10 Jahren die Kinderrechtskonvention -unterschrieben. Bund und Kantone tun sich aber schwer mit deren Umsetzung.
Quelle Bild: Karin Negele
Umsetzung der Rechte
Trotzdem ist Christina Weber, Verantwortliche für Kinderrechte der Stiftung Pestalozzi und bisherige Koordinatorin des Netzwerks Kinderrechte, einem locke-ren Zusammenschluss von über 50 Organisationen, welche sich in den Bereichen Kinderpolitik, Kinderschutz und Kinderrechte engagieren, mit diesem Fortschritt nicht ganz zufrieden. «Die Umsetzung stösst auf Schwierigkeiten. Der Bund überlässt diese Arbeit den Kantonen. Dabei müsste er behilflich sein. Problematisch ist vor allem die unterschiedliche Qualität der geleisteten Arbeit. Während bei den einen Gemeinden oder Städten sich Fachleute mit den Kinderrechten beschäftigen, sind es andernorts oft Laien.» Dem pflichtet auch Peter Kirchschläger, Theologe, Philosoph und Co-Leiter des Zentrums für Menschenrechtsbildung an der pädagogischen Hochschule Zentralschweiz Luzern, bei. Er beschäftigt sich schon seit Jahren mit den Kinderrechten als Teil der Menschenrechte. Die beiden stört auch die weiterhin bestehenden drei Vorbehalte des Bundes. Das Recht auf Familiennachzug kollidiert mit der Ausländer- und Asylgesetzgebung. Eine Besserung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die ständige Verschärfung dieser Gesetze verschlimmert die Lage der betroffenen Kinder eher. Auch die Anhörung der Kinder bei rechtlichen Fragen ist nicht wirklich gewährleistet, sondern wird nur dann garantiert, wenn eine «Erforderlichkeit» vorhanden ist. «Wobei Erforderlichkeit nicht genau definiert ist», bemängelt Kirchschläger. Trotz einiger Vorbehalte stellte eine Untersuchung der Pro Juventute fest, dass die Rechtsprechung langsam im Begriff ist, die vor 10 Jahren unterschriebene Konvention auch umzusetzen. Natürlich greift die Kinderkonvention viel tiefer, ist sie viel umfangreicher als eine Ansammlung von Gesetzen und Verordnungen, welche auf juristischer Ebene die Rechte des Kindes sichern. Die Rechte von Kindern anerkennen, bedeutet, den eigenen Umgang mit Kindern zu überdenken. Es bedeutet, einen Kulturwechsel anzustreben. Die juristische Schweiz ist dafür bereit. Ist es die Gesellschaft? Eine Umfrage von «Terre des hommes» bei 3 200 Personen, darunter ein Viertel Erwachsene, zeigte deutlich, dass sich die meisten von der Thematik Kinderrechte nicht betroffen fühlen. Sie glauben, dies sei eher ein Problem der Entwicklungsländer.
Schulung der Rechte
Doch auch Kinder in der Schweiz sind mehr als ein Rechtsobjekt, sie sind ein Subjekt. Sie müssen an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Alle Menschen, Erwachsene und Kinder, müssen verstehen, was Menschenrechte, aber auch Kinderrechte bedeuten. «Jedes Individuum hat Rechte, jedes Kind, aber auch jeder Erwachsene muss auch die Rechte der anderen respektieren», erklärt Peter Kirchschläger. Das Zentrum für Menschenrechtsbildung führt entsprechende Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen durch, entwickelt und empfiehlt Unterrichtsmaterialien und berät Schulen in Fragen der Menschenrechtsbildung. Christina Weber fordert die Integration von Menschenrechtsfragen in allen Lebenslagen, vor allem aber in der Schule. «Nur so kann das Bewusstsein für die eigenen Rechte und die Achtung vor den Rechten der anderen gestärkt werden.» Im Kinderdorf Pestalozzi in Trogen wird dies umgesetzt: «Wir überprüfen unsere Organisation und unsere Angebote darauf, ob sie der Kinderrechtskonvention entsprechen. Dass wir die Kinder bei alltäglichen Fragen als Partner einbeziehen, ist selbstverständlich.»
Ein Stück weit haben Jugendliche die mit den Rechten verbundene Verantwortung angenommen. An der 10. Kinderkonferenz, die vergangenen November in Trogen stattfand, widmeten sich die 10- bis 15-Jährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der politischen Beteiligung ihrer Generation. Sie forderten «ein Stimmrecht und eine Kindervertretung im Bundesrat». Darüber hinaus wollen sie mehr Mitbestimmung an Schulen, bei Bauprojekten, die Kinder betreffen, sowie bei der Pausenplatz- und Spielplatzgestaltung. Beim viertägigen Treffen kamen die teilnehmenden Jugendlichen zum Schluss, dass in der Schweiz die Anerkennung der UNO-Kinderrechte noch lange nicht umgesetzt sei. Freilich konstatierten sie auch, dass nur die wenigsten Gleichaltrigen diese Rechte überhaupt kennen. Sie wünschten sich deshalb einen obligatorischen Unterricht über Kinderrechte und eine Beschwerdestelle.
Für die kommenden vier Jahre wird das Netzwerk Kinderrechte bei der Stiftung «Terre des hommes» angesiedelt. Die Koordinatorin Sandra Imhof informiert jetzt schon über die Prioritäten: «Wir streben in der Schweiz einen nationalen Aktionsplan für Kinderrechte an. Wir wollen ein Kompetenzzentrum aufbauen, das den Bund, aber auch die Kantone bei der Umsetzung der Kinderrechte berät. Das Thema ist komplex. Aber es ist wichtig, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gut funktioniert und dass die Politik im Bereich Migrantenkinder besser harmonisiert wird. Da geht es auch um Gerechtigkeit.»
- Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von der Rasse und dem Geschlecht. Artikel 2 der Präambel bezeichnet es als Pflicht jedes Staates, Kinder vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen.
- Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit. Artikel 7 + 8 verpflichten Staaten, diese Rechte zu schützen oder wiederherzustellen.
- Das Recht auf Gesundheit. Artikel 24 und 25 widmen sich gesundheitlichen Fragen. Allen Kindern ist der Zugang zur bestmöglichen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
- Das Recht auf Bildung und Ausbildung. Artikel 28 und 29 sind Bildungsfragen gewidmet. Es ist die Pflicht des Staates, den Besuch der -Grundschule kostenlos und obligatorisch anzubieten. Die Bildung soll der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen.
- Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung. Artikel 31 und 32 verbieten Kinderarbeit und gestehen Kindern das Recht auf Freizeit, Spiel und kultureller Betätigung zu.
- Das Recht, sich zu informieren, mitzuteilen und gehört zu werden. Artikel 13, 14, 15 und 17 gewährten Kindern den Zugang zu Medien und Informationen.
- Das Recht auf eine Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne einer Gleichberechtigung. Artikel 16 formuliert es direkt und in mehreren anderen Artikeln schimmert durch, dass Kinder mit Respekt behandelt werden müssen. Einmischungen ins Privatleben, in die Familie und die Wohnung werden nicht toleriert.
- Das Recht auf Hilfe bei Katastrophen und Notlagen und Schutz vor Ausgrenzung und Verfolgung. Artikel 34?39 widmen sich Fragen der Gewalt. Kinder sind vor jeder Form der Ausbeutung zu schützen. Sie dürfen nicht verkauft, gehandelt oder entführt werden. Grausame Strafen sind verboten, von bewaffneten Konflikten sind sie fernzuhalten. Flüchtenden Kindern ist Schutz zu gewähren.
- Das Recht auf eine Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause. Besonders Artikel 9 und 10 thematisieren dies, indem sie das Recht des Kindes formulieren, bei den Eltern zu leben und Familien zusammenzuführen.
- Das Recht auf Betreuung bei Behinderung. Behinderte Kinder haben laut Artikel 23 das Recht auf eine angemessene Pflege, Schulung und Entwicklung. Einweisungen müssen regelmässig überprüft werden.
menschenrechtsbildung.ch
Quelle/Text: Martin Arnold
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